Sprachstandserhebung
Sprachstandserhebung 2026
Ab Februar 2026 findet die verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren wurden und deshalb im September 2027 grundsätzlich zur Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.
Da Ihr Kind zum Schuljahr 2026/2027 grundsätzlich schulpflichtig wird, muss es an dieser Sprachstandserhebung teilnehmen, sofern keine Ausnahme vorliegt.
Hier finden Sie den vollständigen Informationsbrief des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in verschiedenen Sprachen.
Download: Erstinformation für Eltern in Deutsch
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